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BSG, 23.03.2015 - B 7 AY 13/14 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X; Divergenz in den Entscheidungen des BSG; Abweichende Entscheidung des Berufungsgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB X § 44; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 -2
Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X - rechtsportal.de
SGB X § 44 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 -2
Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- SG Freiburg - S 6 AY 1548/10
- LSG Baden-Württemberg, 06.11.2014 - L 7 AY 2489/13
- BSG, 23.03.2015 - B 7 AY 13/14 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 7 AY 13/14 B
Gleiches gilt im Hinblick auf die Ausführungen zur Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -, BGBl I 1715). - BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 5/07 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anwendbarkeit von § 44 Abs 1 SGB X auf …
Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 7 AY 13/14 B
Dagegen wenden sich die Klägerinnen mit ihren Beschwerden; sie machen die grundsätzliche Bedeutung folgender Rechtsfrage geltend: "Kann bei rechtwidrig verweigerten Pauschalleistungen des AsylbLG (und der Sozialhilfe bzw der Grundsicherung) durch eine Bezugnahme auf Besonderheiten des jeweiligen Leistungsrechts, hier des Asylbewerberleistungsrechts (bzw des Sozialhilferechts), der Nachgewährungsanspruch des § 44 SGB X in seinen dort festgelegten zeitlichen Grenzen für den Personenkreis ausgeschlossen werden, der nach der ersten Beendigung des Leistungsbezuges gem § 3 AsylbLG bis zu ggf dem Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz länger als einen Monat nicht sozialhilfebedürftig gewesen ist?" Zudem liege eine Divergenz der Entscheidung des LSG zur Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.6.2008 (B 8 AY 5/07 R) vor, worin die Anwendung des § 44 SGB X im AsylbLG bejaht worden sei. - BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 7 AY 13/14 B
Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss eine konkrete Rechtsfrage formuliert, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung
Auszug aus BSG, 23.03.2015 - B 7 AY 13/14 B
Eine Divergenz liegt nur vor, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem tragenden abstrakten Rechtssatz des BSG aufgestellt hätte; eine Abweichung ist dabei erst dann zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien - wenn auch unter Umständen unbewusst - widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).